1. Geltungsbereich und Vertragsbedingungen
- due.west bietet Dienstleistungen im Bereich Musikproduktion, Sprachproduktionen wie Hörspiel, Hörbuch und Podcast, Musikkomposition, Musikarrangement und Tonstudio-Dienstleistungen sowie in Einzelfällen auch die Erstellung begleitender visueller Medien wie Fotos, Filme und deren Bearbeitung für Werbezwecke.
- Die vorliegenden AGB sind Vertragsbestandteil und gelten für gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen due.west und seinen Kund*innen (im Folgenden verkürzend nur 'Kunde' genannt). Zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses gelten die vorliegenden AGB als vom Kunden vollumfänglich akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch etwaigen AGB des Kunden, wird hiermit widersprochen.
- Sollte due.west die AGB während eines laufenden Vertrages aktualisieren, wird der Kunde unverzüglich über die Änderung informiert. Die neuen AGB sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat und ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.
2. Nutzung des Studios und seiner Ausstattung
- Die Begehung der Räumlichkeiten und Benutzung der Angebote erfolgt auf eigene Gefahr. Dazu gehören auch die steile Treppe und eventuelle Stolperfallen, die zum normalen Umfang eines Tonstudios gehören, wie etwa Kabel oder Pedale.
- Das Studio kann nicht frei angemietet und nicht ohne Betreuung durch due.west genutzt werden.
- Die Benutzung des Studioinventars in Form von Instrumenten und technischen Geräten ist due.west vorbehalten. Der Kunde darf nur unter ausdrücklicher Genehmigung von due.west und in Anwesenheit eines Mitarbeiters von due.west das ausgewiesene Inventar berühren oder dienen.
- Getränke, Speisen und sonstige Flüssigkeiten und Materialien, die dem Inventar Schaden zufügen können, verbleiben außerhalb des Studios. Bei Zuwiderhandlungen muss der Kunde die Folgen etwaiger Schädigungen in vollem Umfang zahlen oder gleichwertigen Ersatz leisten.
- Smartphones, Tablets und andere mobile Digitaltechnik werden ausgeschaltet oder in den Flugmodus versetzt, da sie Störungen innerhalb der akustischen Schaltungen verursacht und somit die Klangqualität beeinträchtigen können.
3. Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Kunde due.west in Person von Matthias Dümmerling oder einem Vertreter persönlich, telefonisch oder schriftlich mitteilt, dass er eine von due.west angebotene Leistung i.S. der Ziffer 1.1 in Anspruch nimmt.
- Die im Vertrag schriftlich fixierten Einzel- und Gesamtpreise sind bindend und ab Erhalt der Rechnung innerhalb einer Woche zu entrichten. Bei Aufträgen über einen Zeitraum von über einem Monat oder über 15 Arbeitsstunden vereinbaren die Parteien, welche Art von Zwischenergebnissen geliefert werden und wie Zwischenrechnungen und -zahlungen erfolgen sollen.
- Die Bearbeitungszeit des Auftrags beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung (s. Ziffer 3.1). Der dort ausdifferenzierte und von beiden Parteien unterzeichnete Leistungsumfang ist bindend. Aufgrund des bindenden Charakters kommt der verbalen Genauigkeit bzw. Unmissverständlichkeit in der Festlegung des Leistungsumfangs zentrale Bedeutung zu.
4. Allgemeine Grundsätze der Auftragsleistung
- Die Einzelheiten des Auftrags werden vom Kunden auf dem online unter http://www.due-west-tonstudio.com vorliegenden Auftragsformular schriftlich fixiert und due.west übermittelt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Übermittelte Arbeitsergebnisse gelten als genehmigt, wenn keine Korrekturen innerhalb von 5 Werktagen verlangt werden. Korrekturen und Änderungswünsche im Rahmen von Individualvereinbarungen sind due.west schriftlich per E-Mail an matt.due.west @gmail.com mitzuteilen.
- Möchte ein Kunde den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ändern, so muss er seinen Änderungswunsch due.west schriftlich mitteilen. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird due.west dem Kunden in einem separaten Angebot den zusätzlichen Aufwand zur Berücksichtigung des Änderungswunsches darstellen und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten mitteilen. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 5 Werktagen ab Versendung des Angebotes annehmen. Ohne das Zustandekommen einer Änderungsvereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Leistungen, Fristen und Vergütungssätzen.
- due.west schuldet hinsichtlich der erbrachten Leistungen keinen Erfolg über die technisch fehlerfreie Dienstleistung hinaus.
5. Kooperativität als Leistungsvoraussetzung
- Der Kunde unterstützt due.west in geschäftsüblichem Umfang bei der Erbringung der Leistung. Darunter zählt besonders, dass der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich sämtliche erforderlichen Materialien due.west zur Verfügung stellt und ihm die nötigen Rechte zur Bearbeitung erteilt. Unter Materialien verstehen sich dabei Ton- und Bildmaterial, Texte o.a. Informationen, die dazu erforderlich sind, dass due.west seine Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.
- Im Falle einer unterlassenen, unvollständigen oder verzögerten Übermittlung o.a. Rechte und Materialien, die der Kunde zu verantworten hat, kann due.west vom Vertrag zurücktreten oder muss den vereinbarten Abgabetermin um die verstrichene Zeit verlängern.
- Sind die die unter Ziffer 5.1 genannten Voraussetzungen für die vertraglichen Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt geeignet (z.B. fehler- oder lückenhafte Tracks), kann due.west innerhalb von 48 Stunden Nachlieferungen verlangen, deren Qualität als Arbeitsgrundlage optimale Ergebnisse zulassen. Sollte das nicht möglich sein, muss der Vertrag dahingehend neu ausgehandelt werden, dass eine schlechtere Qualität des Produktes zulässig ist und keinen Rückweisungsgrund darstellt. Des Weiteren gelten auch hier die Verzögerungsklauseln nach 5.3.
6. Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag tritt zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und endet nach dem von den Parteien vereinbarten Zeitraum. Wird kein Zeitraum vereinbart, dann endet der Vertrag spätestens nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Eine Kündigungserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens.
7. Haftungsausschluss
- Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass sämtliche von ihm zur Verarbeitung oder Einbindung in das Produktionsprojekt bereitgestellten Inhalte (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Songs, Songanteile, Texte oder andere Materialien) frei von Rechten Dritter sind oder dass der Auftraggeber über die notwendigen Lizenzen, Genehmigungen und Rechte verfügt, die für die Verwendung im Rahmen dieses Projekts erforderlich sind.
- due.west übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung der Urheberrechtslage der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte. Die Verantwortung für jegliche Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die aus der Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten Dritter resultieren, liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit, due.west von allen Forderungen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die aus solchen Rechtsverletzungen entstehen könnten, freizustellen und schadlos zu halten.
- Der Auftraggeber bestätigt und gewährleistet ferner, dass er für die Einhaltung aller relevanten lokalen und internationalen Urheberrechtsgesetze verantwortlich ist, wenn er Materialien (Songs, Texte, Bilder etc.) verwendet, die in andere Länder importiert oder dort genutzt werden könnten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, due.west gegen alle Klagen, Ansprüche, Forderungen, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten oder Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, die aus einer Verletzung solcher Gesetze entstehen könnten, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten.
- Des Weiteren übernimmt due.west keine Verantwortung für die Rechts- und Sittenkonformität der zu bearbeitenden Inhalte. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass der Auftrag in Inhalt, Form und im Kontext seiner Veröffentlichung mit den geltenden Gesetzen im Einklang steht und weder extremistisch, verfassungswidrig, gewaltverherrlichend, pornografisch oder sexistisch ist und nicht die Würde des Menschen verletzt. Auch ein Zusammenhang mit Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. geprüft werden oder die radikale oder menschenverachtende Inhalte transportieren, wird nicht zugelassen. Mögliche implizierte, kodierte und anderweitig nicht expressiv verbis erkennbare Inhalte, verborgene Aufrufe und Verwendungszwecke werden due.west mitgeteilt, bevor der Vertrag zur Unterzeichnung kommt.
- Sollte due.west in der laufenden Bearbeitung eines Auftrags ein unter 7.4 genannter Sachverhalt zur Kenntnis gelangen, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung unwirksam. Die erstellten Materialien werden bei Sittenwidrigkeit gelöscht und bei Strafbestand den Behörden übergeben. Bisher geleistete Arbeit ist nach den Vertragsbedingungen zu vergüten.
- Der Kunde stellt due.west bei Verstößen gegen die Ziffern 7.1 bis 7.4 von jeglicher Haftung frei und übernimmt im Falle einer juristischen Inanspruchnahme von due.west die notwendig gewordenen Kosten der Rechtsverteidigung.
8. Termine und Anpassung von Fristen der Leistungserbringung
- Zeichnet sich im Rahmen der Leistungserbringung ab, dass die Einhaltung von Terminen aus Gründen gefährdet ist, die durch due.west zu vertreten sind, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.
- Sollten technische Defekte oder Umwelteinflüsse zu Zerstörung oder Verlust der wesentlichen Medien des Arbeitsauftrages führen, sodass die Arbeit nicht oder nicht im vereinbarten Zeitrahmen erledigt werden kann, so wird akzeptiert, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt. In diesem Fall muss der Verlust nicht von due.west beglichen werden und der Kunde nur die Leistung zahlen, die ihm bislang im Rahmen des Vertrags ausgehändigt wurde oder noch ausgehändigt werden kann.
- Sollte due.west aufgrund von unvorhergesehenen Krankheitsfällen mit dem Auftrag befasster oder damit in Zusammenhang stehender Mitarbeiter nicht in der Lage sein, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu den festgelegten Fristen zu erbringen, wird der Auftraggeber umgehend darüber informiert. In diesem Fall vereinbaren beide Parteien eine angemessene Anpassung der Fristen.
- due.west verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Verzögerung zu minimieren und alternative Lösungen zu prüfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die temporäre Beauftragung von Ersatzpersonal.
- Die Parteien erkennen an, dass Krankheit, ebenso wie Todesfall, als höhere Gewalt zu betrachten ist, und dass keine Vertragsstrafen für Ausfälle anfallen, die direkt auf solche unvorhersehbaren Umstände zurückzuführen sind.
- Bei einer unverschuldeten Verzögerung i.S. der Ziffern 6.2 bis 6.4, die länger als 7 Tage andauert, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl entweder eine weitere Fristverlängerung zu vereinbaren oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei einem Rücktritt werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Dienstleistungen rückerstattet.
- Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die nicht durch due.west zu vertreten sind, gelten Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung sowie um eine Anlaufzeit von 7 Tagen nach Ende der Verzögerung
9. Leistungsstörung
- Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere künstlerische, klangliche Bewertungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
- Der Kunde wird due.west etwaige Mängel des erzeugten Produkts unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Kunden bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB, wenn der Kunde ein Unternehmer ist.
- Ist das von due.west erzeugte Produkt mangelhaft, wird es nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist nachgebessert oder erneut erbracht. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von due.west unberechtigt verweigert wird.
- Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
10. Haftung
- Eine Haftung von due.west - gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
- durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder
- durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Matthias Dümmerling verursacht worden ist.
- Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von due.west.
- Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die Sphäre von due.west eingreift, indem er Leistungen von due.west wie auch immer modifiziert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die aus fehlerhaften Daten oder sonstigen Materialien des Kunden erwachsen.
- due.west haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.
11. Datenschutz
Der Kunde wird von due.west auf die Datenschutzerklärung hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte von Matthias Dümmerling.
12. Referenzwerbung bei Unternehmerkunden
Der Kunde ist damit einverstanden, dass due.west seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf seinen Web- und Social-Media Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und die Parteien vereinbaren Dortmund als Gerichtsstand.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.